Energiebedarfsausweis
Ein wichtiges Ziel des Gebäudenergiegesetz(GEG) ist es, die energetische Qualität von Gebäuden transparent zu machen
– verständlich für Bauherren, Vermieter und Nutzer. Das GEG verlangt für Neubauten einen
Energiebedarfsausweis. In dem Energiebedarfsausweis sind wichtige Eckdaten der bau-
physikalischen und anlagentechnischen Qualität eines Gebäudes festgehalten.
Mit dem Energiebedarfsausweis weist der Bauherr nach, dass mit der Gebäudeplanung die
Anforderungen des GEG berücksichtigt wurden. Der Energiebedarfsausweis ist auf Verlangen
den nach Landesrecht zuständigen Behörden vorzulegen. Käufern, Mietern und weiteren
Nutzungsberechtigten ist der Energiebedarfsausweis auf Anforderung zugänglich zu machen.
Dies bedeutet: Erst die zuständigen Baubehörden und auch Mieter oderKäufer können den
gesetzlich vorgeschriebenen Energiebedarfsausweis zu einem wirksamen Hebel der Energie-
einsparung machen – wenn er beachtet und eingefordert wird.
Es ist für den Eigentümer empfehlenswert, bei weniger umfangreichen Sanierungsmaßnahmen
den Energiebedarfsausweis freiwillig zu erstellen.
Denn damit kann er die verbesserte energetische Qualität des Gebäudes dokumentieren:
Bei Verkauf und Vermietung der Immobilie kann sich dieses Dokument als positives
Beurteilungskriterium herausstellen.